Urteil Nachträgliche Anschaffungskosten
Schlagworte
Nachträgliche Anschaffungskosten; Verbindung zweier Eigentumswohnungen; eigengenutztes Wohneigentum
Leitsatz
Gestalten Ehegatten, die jeweils Alleineigentümer einer Eigentumswohnung sind, die nebeneinander liegenden Wohnungen durch einen Mauerdurchbruch und Entfernung einer Küche zu einer Wohnung um, können die Anschaffungskosten der später erworbenen Eigentumswohnung nicht als nachträgliche Anschaffungskosten in die Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag der zunächst erworbenen, nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigten Eigentumswohnung einbezogen werden.
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