Urteil Nachschußpflicht bei Immobilienfonds


Schlagworte

Nachschußpflicht bei Immobilienfonds; Anlegerschutz; BGB-Gesellschaft; Unterdeckung bei Bewirtschaftungskosten

Leitsätze

1. Sollen in dem Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft über die betragsmäßig festgelegte Einlageschuld hinausgehende laufende Beitragspflichten vereinbart werden, müssen diese aus dem Gesellschaftsvertrag eindeutig hervorgehen und der Höhe nach bestimmt oder zumindest objektiv bestimmbar sein (Sen.

Urt. v. 23. Januar 2006 - II ZR 126/04, ZIP 2006, 754, 755).

2. Eine gesellschaftsvertragliche Bestimmung, die den einzelnen Gesellschafter zu Nachschußzahlungen verpflichtet, "soweit bei der laufenden Bewirtschaftung der Grundstücke Unterdeckungen auftreten", genügt diesen Anforderungen nicht und kann deshalb nicht Grundlage einer Nachschußverpflichtung sein.

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