Urteil Nachschußpflicht bei geschlossenen Immobilienfonds nicht durch AGB regelbar
Schlagworte
Nachschußpflicht bei geschlossenen Immobilienfonds nicht durch AGB regelbar; notwendige Zustimmung der Gesellschafter
Leitsatz
Eine schlichte Mehrheitsklausel in dem Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft ist keine Legitimationsgrundlage für eine Änderung des Gesellschaftsvertrages, durch die eine Nachschußpflicht eingeführt werden soll. Vielmehr bedarf es zur Bindung des Betroffenen seiner Zustimmung zu dieser nachträglichen Vermehrung seiner Beitragspflichten.
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