Urteil Nachreichen der Eigentümerliste


Schlagworte

Nachreichen der Eigentümerliste; Verwalter als Zustellungsvertreter

Leitsatz

Wenn die Anfechtungsklage an den Verwalter als Zustellungsvertreter der übrigen Wohnungseigentümer zugestellt worden ist, kann die fehlende Angabe der Namen und Anschriften bisher nicht genannter Wohnungseigentümer auch noch im Berufungsrechtszug nachgeholt werden mit der Folge, dass der Mangel der Zulässigkeit der Klage geheilt wird (BGH, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10 - GE 2011, 1241).

(Leitsatz der Redaktion)

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