Urteil Nachmieter
Schlagworte
Nachmieter; Sozialwohnung; Ersatzmieter; Kündigung; Familie; Vertragsentlassung
Leitsatz
Ein Mieter ist zur Stellung von Nachmietinteressenten berechtigt, wenn die Wohnung nach der Geburt der Kinder zu klein geworden und ihm der Bezug einer Sozialwohnung offen steht. Der Mieter ist nicht an die ordentliche Kündigungsfrist gebunden, wenn sich der Vermieter vorbehält, einen Ersatzmieter allein auf Vorschlag eines von ihm beauftragten Maklers zu akzeptieren.
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