Urteil Nachmieter
Schlagworte
Nachmieter; Ersatzmieter; Vereitelung; treuwidrig; Ablehnung; Mietaufhebungsvertrag
Leitsatz
Eine treuwidrige Vereitelung der Nachmietergestellung liegt vor, wenn von den Nachfolgemietinteressenten eine Miete verlangt wird, die mehr als 60 % über der bisher gezahlten Miete liegt.
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