Urteil Nachholung eines wirksamen bei zunächst unwirksamem Mieterhöhungsverlangen


Schlagworte

Nachholung eines wirksamen bei zunächst unwirksamem Mieterhöhungsverlangen; Abzug von Drittmitteln; Modernisierung

Leitsätze

1. Die fehlerhafte Berechnung der von dem Mieterhöhungsbetrag abzuziehenden Drittmittel der öffentlichen Förderung der Modernisierung kann im Zustimmungsprozess nachgeholt werden.

2. Insoweit reicht es aus, wenn der Abzugsbetrag unter Berücksichtigung der öffentlichen Fördermittel auf den von der vereinbarten Monatsmiete abzuziehenden Monatsbetrag umgerechnet wird; einer weiteren Erläuterung des Abzugsbetrages bedarf es nicht.

(Leitsätze der Redaktion)

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