Urteil Nacherbenrecht
Schlagworte
Nacherbenrecht; Anwartschaftsrecht; Vermögenswert
Leitsätze
Das Nacherbenrecht gemäß §§ 2100 ff. BGB als Anwartschaftsrecht ist kein von § 2 Abs. 2 VermG geschützter Vermögenswert.
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