Urteil Nachbesserung, Zustimmung zur - kein Gewährleistungsverzicht
Schlagworte
Nachbesserung, Zustimmung zur - kein Gewährleistungsverzicht
Leitsatz
Das Einverständnis eines Auftraggebers mit einer bestimmten Art der Nachbesserung umfaßt in der Regel nicht einen Verzicht auf bestehende Gewährleistungsansprüche.
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