Urteil Nachbesserung und Kostenerstattung
Schlagworte
Nachbesserung und Kostenerstattung; Kostenerstattung, - bei Nachbesserung in Werkvertrag
Leitsätze
a) Vereinbaren die Parteien ei nes Bauvertrages, daß der Auf tragnehmer Mängel der Werklei stung nachbessert und nachträg lich geklärt wird, wer für die Ko sten aufkommt, hat der Auftrag nehmer aus dieser Abrede einen vertraglichen Kostenerstattungs anspruch gegen den Auftraggeber.
b) Dieser ist auf Erstattung derje nigen Kosten gerichtet, die der Auftraggeber nach der materiellen Rechtslage zu übernehmen oder mit denen er sich zu beteiligen hatte.
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