Urteil Nachbesserung einer Betriebskostenabrechnung innerhalb Jahresfrist
Schlagworte
Nachbesserung einer Betriebskostenabrechnung innerhalb Jahresfrist
Leitsatz
Eine formell unzureichende Betriebskostenabrechnung kann innerhalb der Abrechnungsfrist formlos nachgebessert werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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