Urteil Nachberechnung rückwirkend erhöhter Grundsteuer
Schlagworte
Nachberechnung rückwirkend erhöhter Grundsteuer; Betriebskosten
Leitsatz
Die Nachberechnung rückwirkend erhöhter Grundsteuer muß unverzüglich, d. h. im Regelfall binnen zwei Wochen nach Zugang des entsprechenden Grundsteuerbescheides erfolgen.
(Leitsatz der Redaktion)
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