Urteil Nachbarschutz
Schlagworte
Nachbarschutz; Bauplanungsrecht; Grundstückseigentümer; Pächter
Leitsatz
Der nur obligatorisch zur Nutzung eines Grundstücks Berechtigte (hier: Pächter) kann keinen Nachbarschutz aus den Vorschriften des Bauplanungsrechts geltend machen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).
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