Urteil Nachbarrechtlicher Abwehranspruch und Haftung bei Naturgewalten (hier: Niederschlagswasser)
Schlagworte
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch und Haftung bei Naturgewalten (hier: Niederschlagswasser); Oberlieger; Unterlieger; wirtschaftliche Veränderung
Leitsätze
1. Ein sog. nachbarrechtlicher Abwehranspruch kommt nicht in Betracht, wenn eine abschließende Regelung existiert.
2. Zu Regelungsinhalt und Umfang von § 66 Berliner Wassergesetz beim Eintritt von Niederschlagswasser auf ein tiefer gelegenes Nachbargrundstück.
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