Urteil Nachbarrechtlicher Abwehranspruch und Haftung bei Naturgewalten (hier: Niederschlagswasser)


Schlagworte

Nachbarrechtlicher Abwehranspruch und Haftung bei Naturgewalten (hier: Niederschlagswasser); Oberlieger; Unterlieger; wirtschaftliche Veränderung

Leitsätze

1. Ein sog. nachbarrechtlicher Abwehranspruch kommt nicht in Betracht, wenn eine abschließende Regelung existiert.

2. Zu Regelungsinhalt und Umfang von § 66 Berliner Wassergesetz beim Eintritt von Niederschlagswasser auf ein tiefer gelegenes Nachbargrundstück.

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