Urteil Nachbarrecht
Schlagworte
Nachbarrecht; Ausgleichsanspruch; Bauarbeitenschäden; Vorschädenschätzung
Leitsätze
1. Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch für zu duldende Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten kann auch dann geltend gemacht werden, wenn ein anderer für den Schaden deliktisch haftet.
2. Ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen Bauarbeiten und Schäden reicht zum Nachweis für die haftungsbegründende Kausalität.
3. Ein Abzug für (kriegsbedingte) Vorschäden kann im Wege der Schätzung ermittelt werden (hier: 15 %).
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