Urteil Nachbarrecht
Schlagworte
Nachbarrecht; Mobilfunkanlage; Immissionsschutz; Grenzwerte; Beweiserleichterung
Leitsätze
1. Bei Einhaltung der Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung kann der Grundstücksnachbar nicht die Unterlassung des Betriebs einer Mobilfunkanlage verlangen.
2. Eine Beweiserleichterung für den Anspruchssteller kommt nach der Rechtsprechung des BGH nur bei einer nachgewiesenen Gefährdung in Betracht, was bisher in keinem einzigen Fall erwiesen ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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