Urteil Nachbarrecht


Schlagworte

Nachbarrecht; keine Duldungspflicht nach Treu und Glauben; Nutzung des Nachbargrundstücks; Nichtnutzung eines Grundstücks

Leitsatz

Der bloße Umstand, daß der Eigentümer sein Grundstück nicht nutzt, führt auch nach den Grundsätzen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses nicht dazu, daß er die Inanspruchnahme des Grundstücks durch den Nachbarn dulden muß.

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