Urteil Nachbarklage
Schlagworte
Nachbarklage; Baugenehmigung; Gebäudebegriff; Wohngebäude; Wohnnutzung
Leitsätze
1. Kennzeichnend für ein Gebäude im Sinne der Baunutzungsverordnung ist, daß es selbständig benutzbar ist.
2. Einen Verstoß gegen § 13 BauNVO kann ein Nachbar grundsätzlich unabhängig davon abwehren, ob er durch die freiberufliche oder gewerbliche Nutzung unzumutbar beeinträchtigt wird (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151).
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