Urteil Nachbargrundstück


Schlagworte

Nachbargrundstück; Einfriedigung; Stützmauer; Grenzeinrichtung; Grenzanlage

Leitsatz

Wer gegen den Eigentümer des Nachbargrundstücks Anspruch auf Einfriedigung nach § 32 Abs. 1 Satz 1 NachbG NW hat, ist nicht verpflichtet, die Errichtung einer Einfriedigung auf der gemeinsamen Grenze nach § 36 Abs. 1 NachbG NW zu dulden, wenn er das Einfriedigungsverlangen nicht gestellt hat (Fortführung von BGHZ 73, 272).

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