Urteil Nach vorbehaltloser Mietzahlung keine fristlose Kündigung
Schlagworte
Nach vorbehaltloser Mietzahlung keine fristlose Kündigung
Leitsätze
a) Zur Verwirkung eines Rechts zur fristlosen Kündigung nach § 42 Abs. 1 BGB in entsprechender Anwendung des § 539 BGB.
b) Der Annahmeverzug kann nicht Gegenstand einer isolierten Feststellungsklage sein (im Anschluß an das Senatsurteil vom 19. April 2000 - XII ZR 332/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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