Urteil Nach Klagezustellung nur Erledigung, keine Rücknahme
Schlagworte
Nach Klagezustellung nur Erledigung, keine Rücknahme
Leitsatz
Der Kläger trägt auch dann die Kosten des Verfahrens, wenn er die Klage zurücknimmt, weil sich der Rechtsstreit nach Rechtshängigkeit in der Hauptsache erledigt hat.
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