Urteil Nach Minderung noch Kostenvorschuss für Selbstvornahme


Schlagworte

Nach Minderung noch Kostenvorschuss für Selbstvornahme

Leitsatz

Die Minderung des Vergütungsanspruchs nach § 634 Nr. 3, Fall 2, § 638 BGB schließt einen Kostenvorschussanspruch nach § 634 Nr. 2, § 637 Abs. 3 BGB wegen des Mangels, auf den die Minderung gestützt wird, nicht aus.

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