Urteil Mündliche Vertragsänderung


Schlagworte

Mündliche Vertragsänderung; Wohnungszusammenlegung; Kellerbeleuchtung; Mietvertrag; Mieterhöhungsschreiben als Antrag auf Vertragsabänderung

Leitsätze

1. Wiederholte Mieterhöhungsschreiben an namentlich genannte Nutzer einer Wohnung lassen auf Abschluß eines mündlichen Mietvertrages schließen.

2. Werden zwei Wohnungen zusammengelegt und setzen die bisherigen Mieter die Nutzung fort, verlieren schriftliche Mietverträge über die früher getrennten Wohnungsteile ihre Wirksamkeit mit der Folge, daß ein mündlicher Mietvertrag abgeschlossen ist.

3. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Überlassung eines beleuchteten Kellers im Altbau; ist jedoch ein beleuchtbarer Keller vermietet, darf der Vermieter diesen Zustand nicht einseitig ändern.

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