Urteil Mündliche Nachmietervereinbarung und Schriftformerfordernis
Schlagworte
Mündliche Nachmietervereinbarung und Schriftformerfordernis
Leitsätze
1. Die nachträgliche Vereinbarung einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages bei Stellung eines Nachmieters zählt nicht zu den Essentialia eines Mietvertrages, die dem Formzwang des § 566 Satz 1 BGB a. F. unterliegen. (Leitsatz des Einsenders)
2. Der Mieter handelt treuwidrig, wenn er eine allein zu seinen Gunsten getroffene formlose Vereinbarung (hier: Nachmietervereinbarung) zum Anlaß nimmt, sich unter Berufung auf einen Formmangel vorzeitig aus dem langfristig abgeschlossenen Mietvertrag zu lösen. (Leitsatz der Redaktion)
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