Urteil Mündliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
Schlagworte
Mündliche Kündigung mit gesetzlicher Frist; längere vertragliche Kündigungsfristen unbeachtlich; Nichteinhaltung der Schriftform
Leitsatz
Für die Kündigung eines Mietvertrages, der mangels Schriftform als für unbestimmte Zeit geschlossen gilt, sind vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen jedenfalls dann nicht maßgebend, wenn diese länger sind als die gesetzlichen Kündigungsfristen.
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