Urteil Moratoriumstatbestand


Schlagworte

Moratoriumstatbestand; rechtswidrige Verwaltungsentscheidung; Baracke; Scheinbestandteil; kommunale Verwaltungsaufgabe; öffentliche Gebäude

Leitsätze

a) Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB enthält einen eigenständigen Moratoriumstatbestand zugunsten der öffentlichen Hand.

b) Das Moratorium des Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB kann auch dann eingreifen, wenn der Inanspruchnahme eines Grundstücks für öffentliche Zwecke eine rechtswidrige Verwaltungsentscheidung oder ein fehlerhaftes Rechtsgeschäft zwischen einer Stelle der DDR und dem Eigentümer zugrunde lag.

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