Urteil Moratorium
Schlagworte
Moratorium; Überlassungsvertrag; Nutzungsherausgabe
Leitsätze
1. Das durch das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz (Art. 8) eingeführte Moratorium umfaßt Überlassungsverträge im Sinne von Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchst. c EGBGB, deren wirksames Zustandekommen einer rechtsstaatlichen Überprüfung nicht standhält.
2. Dahingestellt bleibt, ob das Moratorium auch für solche Überlassungsverträge gilt, die wegen des Vorliegens von Willensmängeln bei ihrem Zustandekommen oder wegen des Vorliegens formeller Mängel von Anfang an nichtig waren.
3. Das Moratorium schließt für die Zeit seiner Geltung die gerichtliche Geltendmachung von gesetzlichen Ansprüchen auf Herausgabe von Nutzungen aus. Es erfaßt auch solche Ansprüche, die bei seinem Inkrafttreten am 22. Juli 1992 bereits rechtshängig waren.
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