Urteil Moratorium
Schlagworte
Moratorium; Besitzrecht; Grundstücksbebauung; Nutzung
Leitsatz
Nach dem Moratorium kann ein Recht zum Besitz an einem bebauten Grundstück auch dann bestehen, wenn bei einer zusammenhängenden Nutzung einer Mehrheit von Grundstücken lediglich eines der Grundstücke bebaut ist. (Leitsatz der Redaktion)
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