Urteil Modrowkaufvertrag über zur Nutzung überlassenes Grundstück
Schlagworte
Modrowkaufvertrag über zur Nutzung überlassenes Grundstück
Leitsatz
Der Eigentümer eines Einfamilienhauses, der aufgrund des "Modrow-Gesetzes" zur Vervollständigung auch das Eigentum an dem ihm mit dinglicher Wirkung zur Nutzung überlassenen Grundstück erwerben wollte, hat nach Inkrafttreten der DDR Kommunalverfassung am 17. Mai 1990 keinen Anspruch mehr auf Abschluß eines Kaufvertrages zu den bei der zurückliegenden Antragstellung geltenden Baulandpreisen.
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