Urteil Modernisierungszuschlag (Altbau)


Schlagworte

Modernisierungszuschlag (Altbau); Modernisierungszuschlag; Mieterhöhungserklärung; Mietpreisstellenbescheid - keine Heilungswirkung für unwirksame Mieterhöhungserklärung

Leitsatz

1. Das Feststellungsinteresse eines Mieters, mittels Klage nach § 256 ZPO die Unwirksamkeit einer Mieterhöhungserklärung feststellen zu lassen, entfällt nicht dadurch, daß in der gleichen Sache nunmehr Zahlungsklagen anhängig sind.

2. Eine Mieterhöhungserklärung wegen Modernisierungsmaßnahmen gem. § 11 AMVOB ist nur wirksam, wenn die Maßnahmen für die Wohnung des Mieters im einzelnen und vollständig aufgeschlüsselt und in Verbindung mit den jeweils darauf entfallenden Kosten dargestellt werden.

3. Durch Zustellung eines Mietpreisstellenbescheides tritt keine Heilung einer diesen Anforderungen nicht genügenden Mieterhöhungserklärung ein.

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