Urteil Modernisierungszuschlag
Schlagworte
Modernisierungszuschlag; Altbau in den neuen Bundesländern; Leerstand; Preisrecht; Isolierglasfenster; Wohnwertverbesserung
Leitsätze
1. Ein Modernisierungszuschlag in Höhe von 11 % der auf die Wohnung entfallenden Kosten jährlich für bis zum 30. Juni begonnene Modernisierungsmaßnahmen für Altbau in den neuen Bundesländern ist auch dann preisrechtlich zulässig, wenn die Modernisierung während des Leerstandes erfolgte.
2. Der Einbau von Isolierglasfenstern in Bad und Küche stellt keine Wohnwertverbesserung dar.
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