Urteil Modernisierungszuschlag
Schlagworte
Modernisierungszuschlag; Zahlung als Zustimmung
Leitsatz
In der zweimaligen vorbehaltlosen Zahlung des Mieterhöhungsbetrags nach Modernisierung liegt eine konkludente Zustimmung des Mieters zur Vertragsänderung.
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