Urteil Modernisierungszuschlag


Schlagworte

Modernisierungszuschlag; Mieterhöhungserklärung; Mietprozess; Nachholung der Mieterhöhung

Leitsätze

1. Die nur einmalige Zahlung eines erhöhten Mietzinses führt nicht bereits zu einer Änderung des Mietzinses.

2. Die Vereinbarung über die Zahlung eines Modernisierungszuschlages ist nur dann wirksam, wenn die Kosten der Modernisierungsmaßnahmen und die sich daraus ergebende Mieterhöhung be-reits im wesentlichen feststehen.

3. Die Zustimmung zur Modernisierung macht nur eine Modernisierungsankündigung entbehrlich. Voraussetzung für einen Modernisierungszuschlag ist jedoch auch in diesen Fällen eine wirksame Mieterhöhungserklärung.

4. Eine Mieterhöhungserklärung wegen eines Modernisierungszuschlages kann nicht ohne weiteres im Prozeß durch den Prozeßbevollmächtigten des Vermieters gegenüber dem Prozeßbevollmächtigten des Mieters nachgeholt werden.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.