Urteil Modernisierungszuschlag
Schlagworte
Modernisierungszuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wohnwertverbesserung; Modernisierungsmaßnahme; Müllboxen; Hoflaternen; Isolierglasfenster im Treppenhaus; Pflasterung im Hof
Leitsatz
1. Die Aufstellung von Müllboxen ist eine Wertverbesserung (in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des früher zuständigen 2. Senats des OVG).
2. Die Aufstellung von Hoflaternen an Müllboxen, an Trockenplätzen und im Gartenbereich ist eine Wertverbesserung.
3. Zur Frage, ob der Austausch von Einfachfenstern gegen Doppelfenster in Treppenhäusern eine Wertverbesserung darstellt.
4. Zur Frage, ob die Pflasterung im Wohnumfeldbereich eine Wertverbesserung darstellen kann.
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