Urteil Modernisierungszuschlag
Schlagworte
Modernisierungszuschlag, bauordnungsrechtliche/Untersagung der Wohnungsbenutzung, Feststellungsinteresse/wegen drohender Verjährungseinrede, Feststellungsinteresse/wegen nicht bezifferbaren Anspruches, Unterbrechung/der Verjährung, Unzulänglichkeit/im Sinne von § 33 AMVOB, Verjährung/Unterbrechung, Verwaltungsakt/Bedeutung für den Tatbestand von § 33 AMVOB, Widerspruch/gegen einen Verwaltungsakt, Wertverbesserungszuschläge/Rückforderungsanspruch
Leitsatz
Es kann kein Modernisierungszuschlag für solche Wohnungen erhoben werden, die aus bauordnungsrechtlichen Gründen zur weiteren Nutzung nicht zugelassen sind.
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