Urteil Modernisierungsverlangen nicht abtretbar
Schlagworte
Modernisierungsverlangen nicht abtretbar; Wohnwertverbessernde Maßnahmen; Modernisierungsarbeiten; Duldungsverlangen; Vermieterstellung; Abtretung, Modernisierungsverlangen, Rechtsübergang
Leitsatz
Der Käufer eines Grundstücks mit vermieteten Wohnungen kann die Duldung von Modernisierungsarbeiten durch den Mieter erst von dem Zeitpunkt an wirksam verlangen, in dem er als Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
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