Urteil Modernisierungsmieterhöhung
Schlagworte
Modernisierungsmieterhöhung; formelle Wirksamkeit; Abzug von Instandhaltungskosten; Darlegungslast der Mieter für höheren Instandsetzungsbedarf
Leitsätze
1. Eine unterlassene oder lediglich pauschale - und nicht weiter erläuterte - Angabe von Instandhaltungs- oder Instandsetzungsabschlägen in einer Modernisierungserhöhungserklärung berührt nicht die formelle Ordnungsgemäßheit der Erhöhungserklärung.
2. Die materielle Ordnungsgemäßheit der Erhöhungserklärung steht im Hinblick auf zwischen den Mietvertragsparteien im Streit stehende Instandhaltungs- oder Instandsetzungsabschläge erst dann in Frage, wenn der Mieter im Prozess konkret einen höheren als den vom Vermieter in der Erhöhungserklärung vorgenommenen Instandsetzungs- oder Instandhaltungsbedarf dartut.
(Nichtamtliche Leitsätze)
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