Urteil Modernisierungsmieterhöhung
Schlagworte
Modernisierungsmieterhöhung; Fahrstuhlneubau; Kostenaufschlüsselung nach Gewerken
Leitsatz
1. Ein erkennbar seit langer Zeit stillgelegter Fahrstuhl ist in der Regel nicht mitvermietet, so daß der Neubau eine Modernisierungsmaßnahme sein kann.
2. Bei der Mieterhöhung nach § 3 MHG sind die Gesamtkosten nach größeren Gewerken bzw. Positionen aufzuschlüsseln.
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