Urteil Modernisierungsmieterhöhung
Schlagworte
Modernisierungsmieterhöhung; Ankündigungspflicht; Altbau; Edelstahlrohre; Heizungsanlage; Schornsteinmodernisierung
Leitsätze
1. Im Gegensatz zu § 3 MHG enthielt § 11 AMVOB keine Ankündigungspflicht zur voraussichtlichen Mieterhöhung.
2. Der Einbau von Edelstahlrohren in vorhandene Schornsteine, um diese einer modernisierten Heizungsanlage anzupassen, stellen umlagefähigen Aufwand dar.
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