Urteil Modernisierungsmaßnahmen vor Eigentumsübergang
Schlagworte
Modernisierungsmaßnahmen vor Eigentumsübergang
Leitsatz
Der Erwerber kann eine Mieterhöhung nach § 3 MHG auch dann durchführen, wenn die baulichen Maßnahmen schon vor der Eigentumsübertragung abgeschlossen sind.
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