Urteil Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters und Konkurrenz zu vom Mieter geschaffener Ausstattung
Schlagworte
Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters und Konkurrenz zu vom Mieter geschaffener Ausstattung; allgemein üblicher Zustand; Energieeinsparung; gegenwärtiger Zustand; Mietermodernisierung
Leitsatz
Bei der Beantwortung der Frage, ob eine vom Vermieter beabsichtigte Baumaßnahme eine Modernisierung darstellt, ist nicht auf den Ausstattungszustand bei Abschluss des Mietvertrages, sondern auf den gegenwärtigen Zustand einschließlich der vom Mieter rechtmäßig vorgenommenen Veränderungen abzustellen; das gilt auch dann, wenn die Mieträume an den allgemein üblichen Zustand angepasst werden sollen.
(Leitsatz der Redaktion)
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