Urteil Modernisierungsmaßnahmen


Schlagworte

Modernisierungsmaßnahmen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Leistungsangebot, verbessertes; Leistungsbereitstellung; Ofenheizung; Gasetagenheizung; Zentralheizung; Dachfußboden, Dämmung; Modernisierungskosten

Leitsatz

1. Eine Wertverbesserung wird durch ein verbessertes Leistungsangebot erreicht und ist unabhängig davon, ob der Mieter davon Gebrauch macht.

2. Beim Vergleich zweier Gebrauchswertlagen kommt es auf die Leistungsbereitstellung durch den Vermieter an (hier: von Ofenheizung auf Zentralheizung bei zwischenzeitigem mieterseitigem Einbau einer Gasetagenheizung).

3. Die Dämmung des Dachfußbodens mit 40 mm Hartschaum ist eine Wertverbesserung.

4. Zahlungen des Vermieters an den Mieter für den Erwerb von Wertverbesserungen des Mieters sind Modernisierungskosten.

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