Urteil Modernisierungsmaßnahme


Schlagworte

Modernisierungsmaßnahme; Bauliche Änderungen; Wohnwertverbesserung; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Gebrauchswerterhöhung; Fahrstuhl; Teppichboden; Müllboxen

Leitsatz

1. Die Kosten eines Fahrstuhls, der zwischen 4. und 5. OG über einen Steg für die Bewohner des Nachbargebäudes erreichbar ist, können nicht auf die Mieter des 3. OG des Nachbargebäudes gegen deren Willen umgelegt werden, weil der etwaige Gewinn an Bequemlichkeit außer Verhältnis zur Höhe des Aufwandes steht.

2. Verlegte Teppichböden sind fest verbundene Teile der Wohnung und erhöhen den Wohnwert gegenüber Estrich oder einfacher Bretterdielung.

3. Müllboxen im Hof sind spielenden Kindern schwerer zugänglich und erhöhen den Wohnwert.

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