Urteil Modernisierungsmaßnahme


Schlagworte

Modernisierungsmaßnahme; finanzielle Härte; Energieeinsparung; Modernisierungsmieterhöhung

Leitsätze

1. Dem Mieter ist eine Mietzinserhöhung aus einer energiesparenden Modernisierungsmaßnahme nicht zumutbar, wenn die Mietzinserhöhung die Einsparung an Heizenergie um mehr als 200 % übersteigt.

2. Dem Vermieter steht es frei, die Mietzinserhöhung aus einer energiesparenden Modernisierung auf einen Umfang zu reduzieren, bei dem die Mieterhöhung nicht mehr außer Verhältnis zur Energieeinsparung stehen würde.

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