Urteil Modernisierungskosten
Schlagworte
Modernisierungskosten; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Bau- und Einrichtungskosten; Folgekosten; Instandsetzungskosten; Mietausfälle
Leitsatz
Zu den aufgewendeten Bau- und Einrichtungskosten, die nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 der Altbaumietenverordnung Berlin in der Fassung vom 21. März 1961 beim Wertverbesserungszuschlag zu berücksichtigen sind, gehören auch
a) Instandsetzungskosten, die durch Maßnahmen der Wertverbesserung verursacht worden sind (Anschluß an das Urteil vom 19. November 1982 - BVerwG 8 C 84.80 - Buchholz 454,9 Mietpreisrecht Nr. 9) sowie
b) Mietausfälle, die im Zusammenhang mit einer Wertverbesserung vom Vermieter in Kauf genommen werden müssen, weil die wertverbessernde Maßnahme wegen der von ihr ausgehenden Beeinträchtigungen eine gleichzeitige Mietnutzung vernünftigerweise ausschließt.
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