Urteil Modernisierungsaufwand ohne Dauerwirkung


Schlagworte

Modernisierungsaufwand ohne Dauerwirkung; Altbauwohnraum; Modernisierungszuschlag; Folgekosten; Provisorium; Isolierglasfenster

Leitsatz

1. Die Kosten für die Umschaltung von Gewerbezuleitungen im Rahmen der Verstärkung einer Elektrosteigeleitung gehören zu den umlagefähigen Modernisierungskosten.

2. Der Austausch von Kastendoppelfenstern gegen ein Isolierglasfenster stellt keine Modernisierung dar.

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