Urteil Modernisierungsanspruch des Mieters
Schlagworte
Modernisierungsanspruch des Mieters; Energieverluste an Heizungsrohren; Nachrüstungsverpflichtung des Vermieters
Leitsatz
Ein Mieter hat keinen Modernisierungsanspruch aus der Heizungsanlagenverordnung mit der Maßgabe, daß der Vermieter verpflichtet ist, Energieverluste an Heizungsrohren eines 1954 errichteten Bauwerks durch Baumaßnahmen zu beseitigen.
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