Urteil Modernisierungsankündigung durch vom Vermieter ermächtigten Grundstückskäufer
Schlagworte
Modernisierungsankündigung durch vom Vermieter ermächtigten Grundstückskäufer; Grundrissänderung als Modernisierungsmaßnahme; Vermieterwechsel; Eigentumsübergang; Ermächtigung; Modernisierungsduldung; Grundbuchumschreibung; Vollmacht; abtretbares Gestaltungsrecht; Grundstückskauf; Wegfall eines Abstellraumes/einer Speisekammer; Trennung von Bad und WC
Leitsätze
1. Modernisierungsmaßnahmen nach § 554 Abs. 2 BGB muss der Mieter auch dann dulden, wenn sie im Fall des Verkaufs der Wohnung oder des Grundstücks schon vor der Grundbuchumschreibung von dem hierzu durch den Vermieter ermächtigten Käufer nach § 554 Abs. 3 Satz 1 BGB angekündigt und durchgeführt werden.
2. Die Beurteilung, ob eine Umbaumaßnahme innerhalb der Wohnung, die mit einer Grundrissänderung verbunden ist, zur Verbesserung der Mietsache führt, ist aufgrund einer dem Tatrichter obliegenden Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls vorzunehmen.
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