Urteil Modernisierungsankündigung
Schlagworte
Modernisierungsankündigung; Falschberechnung der voraussichtlichen Mieterhöhung; Informationsumfang bei Heizungseinbau
Leitsätze
1. Die Modernisierungsankündigung ist nicht deswegen unwirksam, weil die voraussichtliche Mieterhöhung nicht richtig berechnet worden ist.
2. Bei einem beabsichtigten Heizungseinbau reicht eine Skizze mit dem Ort und der Anzahl der einzubauenden Heizkörper und deren Leitungsführung aus.
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