Urteil Modernisierungsankündigung
Schlagworte
Modernisierungsankündigung; unerhebliche Mieterhöhung
Leitsatz
Im Rahmen einer Modernisierung gem. § 541 b BGB ist eine Mieterhöhung von 30,00 DM monatlich nicht mehr als geringfügig anzusehen, auch wenn dies nur 4,4 % der Kaltmiete ausmacht.
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